Vorsorgevollmacht
Ist dringend anzuraten, da niemand für andere Personen automatisch vertretungsberechtigt ist. Das gilt z.B. auch für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften untereinander.
Betreuungsverfügung
Ist zu empfehlen und sollte immer Bestandteil einer Vorsorgevollmacht sein. Es kann Situationen geben, in welchen der Bevollmächtigte trotz erteilter Vorsorgevollmacht diese nicht ausüben kann.
Patientenverfügung
Ist dringend anzuraten, um Bevollmächtigten und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.
Sorgerechtsverfügung
Ist dringend anzuraten, um für minderjährige Kinder einen Vormund für den Fall zu benennen, dass die leiblichen Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können.
Haustierverfügung
Ist anzuraten, um Bevollmächtigten detaillierte Informationen zum geliebten Haustier zu geben, z.B. die Anschrift des Tierarztes oder über bestehende Versicherungsverträge, das Tier betreffend. Das ist unabhängig von der Familienkonstellation möglich.

Alleinstehende mit Vertrauensperson
Vorsorgevollmacht
Ist dringend anzuraten, da niemand für andere Personen automatisch vertretungsberechtigt ist.
Betreuungsverfügung
Ist zu empfehlen und sollte immer Bestandteil einer Vorsorgevollmacht sein. Es kann Situationen geben, in welchen der Bevollmächtigte trotz erteilter Vorsorgevollmacht diese nicht ausüben kann.
Patientenverfügung
Ist dringend anzuraten, um Bevollmächtigten und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.

Alleinstehende ohne Vertrauensperson
Vorsorgevollmacht
Nein, es wird vom Betreuungsgericht eine amtlicher Betreuer bestellt.
Betreuungsverfügung
Ist anzuraten, auch wenn kein Bevollmächtigter benannt werden kann, ist das eine Möglichkeit, für den Fall einer gerichtlich angeordneten Betreuung persönliche Vorgaben und Wünsche zu äußern, z.B. wie, wo und evtl. durch welchen Betreuer diese Aufgabe erfüllt werden soll.
Patientenverfügung
Ist dringend anzuraten, um Betreuern und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.

Alleinerziehende
Vorsorgevollmacht
Ist dringend anzuraten, da niemand für andere Personen automatisch vertretungsberechtigt ist. Das gilt nicht nur für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften untereinander, sondern natürlich ebenso unter Geschwistern, in Eltern-Kind-Beziehungen, unter sonstigen Verwandten und auch für nahe Freunde. Für volljährige Kinder in der Familie sind die leiblichen Eltern ebenfalls NICHT automatisch vertretungsberechtigt.
Betreuungsverfügung
Ist zu empfehlen und sollte immer Bestandteil einer Vorsorgevollmacht sein. Es kann Situationen geben, in welchen der Bevollmächtigte trotz erteilter Vorsorgevollmacht diese nicht ausüben kann.
Patientenverfügung
Ist dringend anzuraten, um Bevollmächtigten und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.
Sorgerechtsverfügung
Ist dringend anzuraten, um für minderjährige Kinder einen Vormund für den Fall zu benennen, dass die leiblichen Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können.

Testament
Unabhängig von der Familienkonstellation gilt
Ein altes Sprichwort sagt: “Das einzig Sichere im Leben ist der Tod“. Wer denkt schon besonders gern an seine Vergänglichkeit ?! Und deshalb wird auch selten Vorsorge getroffen!! Diese Unterlassungssünde kann ungewollte finanzielle sowie rechtliche Folgen haben. Denn oftmals kommt es zu nicht gewollten Erbschaften, Pflichtteile werden vergessen und eventuelle Erbschaftssteuern werden nicht berücksichtigt.